Trauma
Zu uns ist vor ein paar Tagen eine Patientin gekommen, die wegen des Glatteises einen Unfall hatte. Sie hat wohl mit etwa 70 km/h überholen wollen und die Entfernung zu einem LKW falsch eingeschätzt.
Sie kam dann zu uns unter anderem mit einem Schädel Hirn Trauma. Das Gehirn befindet sich gerade im “Error” Modus. Der Amtsrichter war bei uns und hat eine Fixierung zu ihrem Schutz veranlasst. Nun liegt sie mit Arm, Bein und Beckengurt bei uns.
Mich stimmt das etwas nachdenklich. Vielleicht bin ich auch zu Ängstlich, aber ich verstehe nicht, wie man bei dem Wetter vor ein paar Tagen noch überholen kann. Ich fahre auch nicht übervorsichtig, aber ich sehe jeden Tag was passieren kann, wenn man zu schnell fährt, oder denkt, man könne noch eben schnell überholen.
am 14. Januar 2010 um 18:05 Uhr.
Wieso kam der Amtsrichter und warum veranlasst er eine Fixierung? Ist das nicht die Sache der Ärzte und des Pflegepersonals?
am 14. Januar 2010 um 18:09 Uhr.
Es ist Freiheitsberaubung. Wir dürfen Patienten zwar Fixieren aber nur eine gewisse Anzahl an Stunden. Danach brauchen wir ein Einverständnis. In diesem Fall hat es der Richter gegeben.
am 14. Januar 2010 um 18:15 Uhr.
Hm, aber sie wird doch nicht aus heiterem Himmel fixiert… Habt ihr keine Betten mit Gitterstäben oder was steckt dahinter?
am 14. Januar 2010 um 18:26 Uhr.
Doch, haben wir. Bei Ihr ist nur das Problem, dass sie nicht weiss was sie tut. Sie könnte sich verletzen, sich die Viggo ziehen die gelegt wurde. Das Gehirn muss sich erst wieder erholen. Sie weiss absolut nicht was sie tut. Es ist reiner Schutz.
am 14. Januar 2010 um 18:37 Uhr.
Achso, jetzt verstehe ich das auch als nicht-Mediziner
am 14. Januar 2010 um 21:48 Uhr.
@peter:
mechan. Beschränkungen wie Bauchgurte, Gurte zur Fixierung der Arme und Beine etc. stellen einen Freiheitsentzug dar.
Im Sinne des §1906 Abs. 4 BGB handelt es sich dabei um sogenannte “unterbringungsähnliche Maßnahmen”.
Diese muß ein Richter genehmigen, sofern sie über einen längeren Zeitraum oder immer wieder nötig sind.
Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass “auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt” (§1906 Abs. 1).
Dies muß ein ärztliche Gutachter (z.B. meinereiner) attestieren.
am 14. Januar 2010 um 22:38 Uhr.
Ja, rein rechtlich war mir das klar, nur hab ich nicht gewusst, dass bei einem Schädel-Hirn-Trauma die Koordination macht was sie will, daher hab ich nachgefragt
Bin froh, dass mich kurz vor Weihnachten “nur” eine Synkope in Verbindung mit Hypoglykämie und Migräne flach gelegt hat…
am 15. Januar 2010 um 06:57 Uhr.
Das hat mit übervorsichtig nix zu tun. Sorry aber die is selbst schuld.
Klingt hart, ist aber so.
am 18. Januar 2010 um 03:55 Uhr.
An sich bin ich ja auch eine sportliche Fahrerin die eher einen Tick zu schnell als einen Tick zu langsam unterwegs ist und ich verstehe auch die Norddeutschen nicht, die es schaffen ab drei Schneeflocken zu rutschen und ab fünf zu schleudern .. aber meine Herren. Auf dem Weg zum Familienweihnachtsfest 2009 gerieten wir in dichten Nebel. Dicht wie in “Sichtweite um bis unter 5 Meter”. Es war also Schneckentempo angesagt.
Auf den beiden linken Spuren rasten aber eine Menge Leute vorbei, die vermutlich fürchteten zu spät zur Verleihung des Darwin Awards zu kommen.